Abmahnung und Einstweilige Verfügung
Der Vergleich mag etwas hinken, aber wenn ich im Straßenverkehr zu schnell unterwegs bin oder eine rote Ampel überfahre und dabei erwischt werde, komme ich fast immer glimpflich mit einer Strafe im zweistelligen Euro-Bereich davon. Dabei kann dieser Fehler zu schweren Unfällen mit Verletzten und Todesopfern führen. Wenn ich nun in diesem Beitrag ein Foto veröffentliche oder direkt verlinke, ohne es zu dürfen, mache ich ebenfalls einen Fehler, der allerdings keine ernsthaften Schäden beim “Opfer” verursacht. Werde ich dafür jedoch abgemahnt, komme ich nicht mit einem 20-Euro-Bußgeld davon. Da geht es um größere Summen, die letztlich meine wirtschaftliche Existenz gefährden können. Folglich geht es auf der anderen Seite um eine lukrative Einnahmequelle. Bekannt, schon oft thematisiert und schon wieder aktuell:
Apollon von finger.zeig.net wurde erneut abgemahnt und sieht sich zudem mit einer Einstweiligen Verfügung konfrontiert. Diesmal ist es nicht Marions Brötchen, sondern ein verlinkter Bierkrug aus Holland. In den Kommentaren auf finger.zeig.net taucht übrigens ein gewisser “Günter Frhr.v.Gravenreuth” penetrant und besserwisserisch auf. DER Gravenreuth?
Eigentlich sollte man nur noch im Netz publizieren, wenn man über ein dickes Sparbuch oder entbehrliche Wertgegenstände verfügt. Dieses Recht auf praktizierte Demokratie nimmt dann eben nur noch derjenige wahr, der es sich leisten kann. Basta!














Am 8. October 2007 um 11:07 Uhr
a)
Ich bin´s – wer soll es sonst sein?
b)
Wieso “besserwisserisch”? Dieser Ausgang war doch vorhersehbar.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
Am 8. October 2007 um 12:41 Uhr
zu a.) Ich bin einfach davon ausgegangen, dass auch Sie über ein gewisses Schamgefühl verfügen und sich somit als frisch zu einer Haftstrafe ohne Bewährung Verurteilter zurückhaltender verhalten werden, wenn es um solche Abmahnungen geht. Daher hatte ich zunächst Zweifel an Ihrer “Echtheit”, die jetzt allerdings ausgeräumt sind.
zu b.) Zweifelsohne war der Vorgang für Sie vorhersehbar. Sie kennen sich da ja ganz gut aus. Gehen Sie aber mal davon aus, dass private Blogger überwiegend keine Juristen sind und somit nicht zwangsläufig wissen, dass sie aufgrund eines Deep Links zu einer urheberrechtlich geschützten Grafik von m.E. zweifelhaften Anwälten Post bekommen und mit einer Einstweiligen Verfügung rechnen können, wenn sie eine x-beliebige Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen. Zumal im o.g. Fall sämtliche Inhalte nach der Abmahnung gelöscht wurden.
Sie und einige Ihrer Kollegen bzw. deren Mandanten mögen ab und zu – wohl auch im o.g. Fall – formal das Recht auf Ihrer Seite haben bzw. es mit Abgemahnten zu tun haben, die aufgrund des Kostenrisikos keinen Prozess riskieren. Moralisch gesehen ist ein solches Verhalten jedoch unter aller Sau, erst recht, wenn es gegen Privatpersonen geht, die man auch auf anderem Wege auf Ihr mögliches(!) Fehlverhalten aufmerksam machen könnte.
Aber lohnt es sich wirklich, mit Ihnen über Moral zu sprechen?