Datenschutzerklärung

Es gibt Themen, die ich zunächst gerne verdränge und auf “irgendwann” verschiebe. “Irgendwann” ist jetzt und das Thema nennt sich Datenschutzerklärung. Diese ist seit dem 01. März 2007 als Bestandteil auch bei privaten Webseiten Pflicht. Streng genommen müssen Besucher sie zur Kenntnis nehmen, bevor sie die Seite aufrufen:

Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener (…) zu unterrichten, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist. (…) Der Inhalt der Unterrichtung muss für den Nutzer jederzeit abrufbar sein. (§ 4 I TDDSG, weitere Infos im Law-Blog)

Daraus interpretieren viele Webseitenbetreiber, dass man eine entsprechende Erklärung veröffentlichen muss, die von jeder Seite aus direkt anklickbar sein sollte. So ähnlich habe ich das jetzt auch umgesetzt, da ich keine 50.000 Euro auf der hohen Kante habe, die ich im Zweifel als Bußgeld entrichten könnte.

Damit ist dieses leidige Thema hoffentlich abgefrühstückt und selbstverständlich stellt dieser Text keine Rechtsberatung dar.

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