Ein “anonymer Gästebucheintrag” auf alhambra.de soll zu einem “schweren Landfriedensbruch” geführt haben. Daraufhin wurden gestern bei einer Hausdurchsuchung im Oldenburger “Aktions- und Kommunikationszentrum” mit über 20 Polizeibeamten einige Rechner beschlagnahmt.
So weit, so seltsam und es bleiben einige Fragen unbeantwortet. Geht es tatsächlich um einen “bösen” Gästebucheintrag, kann es den Ermittlungsbehörden nur darum gehen, den Autor zu identifizieren. Dazu benötigt der Staatsanwalt die IP und eine Auskunft des jeweiligen Providers. Das Alhambra wiederum erklärt, dass keine Zugriffsdaten gespeichert würden. Als Webmaster solche Daten nicht zu speichern, ist sicherlich legitim. Wenn es also stimmt, hätte sich die Polizei nur an die betroffenen Provider wenden können, um den Autor zu identifizieren.
Falls man aber der Stellungnahme des Alhambras keinen Glauben schenkt und Zugriffsdaten doch gespeichert werden, bleibt mindestens die Frage nach der Verhältnismäßigkeit dieser Polizei-Aktion unbeantwortet. Muss also jeder Webmaster, der aus Gründen des Datenschutzes keine Logfiles speichern möchte, mit uniformierten Vollstreckern rechnen?
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